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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.08.2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. August 2012 - 3 L 84/12 (https://dejure.org/2012,31805)
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  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 80/02
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Der Senat kann auch in diesem Verfahren offenlassen, ob für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz oder der letzten behördlichen Entscheidung maßgebend ist (vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - 3 L 80/02 - NordÖR 2006, 474, Leitsatz, zitiert nach juris).

    Die Vergleichbarkeit der Fälle könnte allenfalls dann vorliegen, wenn es um Gebäude geht, die der Einmessungspflicht unterliegen; dies ist erst der Fall, wenn sie nach Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Vermessungs- und Katastergesetzes im Jahre 1992 errichtet worden sind (vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - a.a.O.).

    Die Methode muss jedenfalls gewährleisten, dass die Gebäudeeinmessung Grundlage der vollständigen und aktuellen und zuverlässigen Geobasisinformation sein kann (vgl. Landtag-Drs. 5/3476 S. 72 zu § 28 Abs. 1 und Abs. 2; vgl. OEufach0000000005, Urteil vom 29.03.2006 - a.a.O.).

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG 3. Kammer 1. Senat, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Dabei hat das Zulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2010 - 1 LA 32/09

    Voraussetzungen für die für eine Aktualisierung des Liegenschaftskatasters nach §

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Gegen die Angemessenheit der Frist als solche erhebt der Kläger keine Einwendungen (vgl. dazu OVG Lüneburg, B. v.- 10.02.2010 - 1 LA 32/09 - DVBl 2010, 460 (Leitsatz), juris Rdn. 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2007 - 3 M 48/07

    Bauordnungsrecht - Hinweistafeln außerhalb im Zusammengang bebauter Ortsteile

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung besteht außerdem nur, wenn derartige rechtlich vergleichbare Vorhaben in der näheren Umgebung des Grundstücks des Klägers gelegen sind, weil im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein flächendeckendes Einschreiten des Beklagten in seinem ganzen Zuständigkeitsgebiet nicht verlangt werden kann (vgl. OEufach0000000005, B. v. 13.08.2007 - 3 M 48/07 - NordÖR 2007, 456).
  • BVerwG, 09.07.1999 - 11 B 12.99

    Wertgleichheit der Landabfindung; Zuweisung des Altbesitzes; strittiger

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bodenordnungsverfahrens, vorhandene Grenzen festzustellen (BVerwG, B. v. 09.07.1999 - 11 B 12.99 - RdL 1999, 237).
  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1107/98
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Vielmehr bedeutet der Überbau, dass der Kläger selbst eine Vermessung der betreffenden Gebäudeteile vornehmen muss, um den Vorwurf eines grob fahrlässigen Überbaus mit der Folge einer Beseitigungspflicht abzuwenden, weil nur so der Nachbareigentümer gem. § 912 BGB zur Duldung des Überbaus verpflichtet sein könnte (vgl. OLG Koblenz vom 07.05.1999 - 8 U 1107/98 - OLGR Koblenz 1999, 507 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1985 - 7 A 456/83
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Rahmen der Einmessung des Gebäudes hat vielmehr der Vermesser zu entscheiden, ob hinreichende Bezugspunkte oder Grenzen zu ermitteln sind, um die Einmessung vorzunehmen (vgl. aus fachlicher Sicht Fortführungsvermessungserlass Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2000 - III C 4 - 8110 Ziff. 7.54; siehe auch OVG Münster, U. v. 06.02.1985 - 7 A 456/83 - DÖV 1985, 1026 (Leitsatz 1)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1998 - 9 C 11369/97
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2012 - 3 L 84/12
    Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des Bodenordnungsverfahrens, vorhandene Grenzen festzustellen (BVerwG, B. v. 09.07.1999 - 11 B 12.99 - RdL 1999, 237).
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